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Aber wurde nicht ger Rechtsstaat eingeführt, damit Leute, die gegen Gesetze verstoßen bestraft werden, ohne gleich all ihre Rechte zu verlieren?
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Man sollte die ganzen "Rechte", genauso wie die 10 Gebote eher als ein paar Richtlinien für ein friedlicheres Miteinander sehen. Und nicht als unumstößliche Dogmen.
Das beste Beispiel ist wohl: „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.“
Und wer sich nicht "daneben benimmt", bekommt halt seine Strafe (z.B. der Wegfall einiger seiner Rechte, wie z.b. das Freiheitsrecht).
Wer sich kloppen will, kann das gern mit Gleichgesinnten, möge aber andere Unbeteiligte daraus halten.
Oder mit deinem Beispiel, wenn du Autos anzünden willst, dann deine.
Es sind nicht nur die Medien daran schuld. Selbst wenn die nicht draufgehalten hätten mit den Kameras, so hätten die Umstehenden doch genug zu sehen bekommen. Das reicht ja wohl.
Man hätte ihn erfrieren lassen sollen dort oben. Es war
seine Entscheidung dort hochzugehen also hätte er auch mit den Konseuenzen leben müssen. Ergo, kälte, nichts warmes zu trinken, keine Decke und vorallem, kein Mitleid. Mal abgesehen von geistig Kranken ist jeder Mensch für das verantwortlich was er tut und verdient bei Missetaten nicht auch noch den Schutz unseres "Rechtssystems". Man verschlüsselt Täter in den Medien um eine etwaige spätere Rehabilitation zu ermöglichen! Das ist doch ein schlechter Witz! Rehabilitation schön und gut aber nicht bei solchen Fällen.
Das Problem mit der Sicherungsverwahrung ist wieder mal eines für Paragraphenreiter. "Hach, da geht das Eine nicht mit dem Anderen einher, das dürfen wir nicht zulassen, heititei."
Oder anders ausgedrückt, es war juristisch nicht wasserdicht.
Sollten die Leute in der Tat weitemachen, glaubst du doch nicht ernsthaft, dass die dann auf immer weggesperrt würden? Die haben schon Strafen bekommen die offensichtlich nicht lang genug waren, auf das sie nachträglich zu ihrere Haft noch in Sicherungsverwarhung mussten.
Der Unterschied zwichen 1945 und heute ist nur,...
Garnicht vorhanden. 1979 bestand die BRD schon und dort wurde die Verjährung für Mord erst komplett abgeschafft. Dann sollte man heute also auch noch Änderungen vornehmen können.