Darum geht Beth auch gegen Youtube-Versionen vor, gegen User, die ihre eigene Game-DVD umwandeln, jedoch nicht.
Das klingt wie ein Freibrief. Möchtest Du wirklich, dass man sich auf Deine Aussage beruft?
Ich kenne mich in Urheberrecht wenig aus, aber mein Gefühl sagt, dass legal anders ist.
Unternehmen stellen Sachverhalte ja immer gern so dar, als würden sie quasi die Gesetze machen. Und viele Konsumenten übernehmen das dann wie selbstverständlich. Dem ist aber (zum Glück noch) nicht so.
Wir stellen erst einmal fest (und dazu muss man kein Rechtsexperte sein):
"Legalität", das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Gesetz, Gesetzmäßigkeit. Firmen wie Bethesda machen keine Gesetze. Genauer: US Firmen, wie Bethesda, machen keine deutschen Gesetze. Stattdessen gibt es bei uns die Legislative, die für die Gesetzgebung zuständig ist. Das ist übrigens auch kein Unternehmen, sondern als Staatsorgan ein Teil des Regierungsapparats.
Was auch immer irgendein Anwalt oder Sprecher von Bethesda also als "illegal" bezeichnen würde (wobei die sich zum konkreten Fall gar nicht äußern), ist erst einmal nur eine Meinungsäußerung. Meinungen gibt es viele. Jeder hat eine. Aber nicht alle haben dieselbe. Rechtsverbindlich sind sie jedenfalls erst einmal nicht.
Als US Unternehmen kann Bethesda seine Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, solange sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Gut, das tun sie wohl nicht. Aus dem Grund garantiert das deutsche Rechtssystem dem internationalen Wirtschaftsunternehmen zwei generelle Schutzmechanismen:
1) Das Markenrecht
Alle Warennamen und Markenzeichen der Firma sind bei uns geschützt. Das ist Bestandteil des internationalen Markenrechts. Bethesda muss ihre Marken nicht zwingend in jedem Land einzeln schützen lassen.
Das Markenrecht hat hauptsächlich den Zweck, das Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und Plagiaten zu schützen, die sehr geschäftsschädigend sein können. Wenn also eine deutsche Spiele-Schmiede am 11.11.2011 das Rollenspiel TIS 5: Sküriehm herausbringt, dann sorgt das Markenrecht dafür, dass Bethesda gegen dieses Unternehmen vorgehen kann, um seine Investitionen und seine Marken zu schützen.
Ist das Markenrecht beim Umwandeln von Inhalten in andere Formate relevant? Nein.
2) Das Urheberrecht
Das Wort dürfte mittlerweile jeder mal gehört haben. Es geistert ja oft genug durch die Medien. Das Urheberrecht soll die Investitionen von Unternehmen in ihre Produkte schützen und ihnen das alleinige Verkaufsrecht sichern. Es regelt, unter welchen Gesichtspunkten die Inhalte des Unternehmens weiterverbreitet oder öffentlich aufgeführt werden dürfen: Nämlich ohne Genehmigung gar nicht.
Ein paar einfache Beispiele für Urheberrechtsverstöße:
- Eine Datei vom Medium kopieren und seinen Freunden mailen: Illegale Weiterverbreitung
- Eine Datei vom Medium kopieren und ins Internet stellen: Illegale Weiterverbreitung
- Eine Datei vom Medium in ein anderes Format wandeln, z.B. ZIP, und ins Internet stellen: Illegale Weiterverbreitung
- Eine Datei vom Medium in ein anderes Format wandeln, z.B. Film, und nach Youtube hochladen: Nicht genehmigte öffentliche Aufführung
- Eine Videosequenz der Spiels filmen und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zeigen: Nicht genehmigte öffentliche Aufführung
- Einen auf dem Medium existierenden Kopierschutzmechanismus umgehen: Verstoß
Soweit sicher jedem klar. Jetzt zurück zu unserem Beispiel:
- Eine Datei vom Medium in ein anderes Format wandeln, ohne einen Kopierschutz zu umgehen, sie weiterzugeben oder öffentlich aufzuführen: Kein Verstoß
Warum nicht? Das Wandeln in ein anderes Format ist lediglich das Erstellen einer privaten Kopie. In welcher Weise das geschieht, ist dem Gesetzgeber völlig wurscht. Du kannst sie auch mit dem Kassettenrekorder / CamCorder vom Monitorlautsprecher aufzeichnen und anschließend wieder digitalisieren. Oder du machst zehn digitale Kopien der Datei und wandelst jede davon in ein anderes Audio-Format um. Sind alles nach dem Gesetz nur Kopien des selben Inhalts (die Qualität ist kein Kriterium).
Solange du keine dieser Kopien weitergibst oder aufführst, und dabei keinen Kopierschutz umgehst, ist das nach deutschem Urheberrecht völlig legal. Ob du deine Festplatte mit 100 Gigabyte Kopien von ein und demselben Song zumüllst, ist dem Gesetzgeber ebenfalls egal, solange du diesen einen Song legal erworben hast.
Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass das "verpacken" der Songs in BSA-Archive und die Verwendung des recht seltenen XWMA Formats von Seiten Bethesdas ein halbherziger Versuch gewesen sein könnte, einen "Kopierschutz für Arme" zu erstellen. Demnach wäre meine obige Anleitung als Umgehung zu deuten.
Dem ist aber nicht so. Denn sowohl für das BSA Format, als auch das XWMA Format existieren offizielle, frei verfügbare Umwandlungsprogramme, die von den Herstellern dieser Verfahren zum Download angeboten werden. Damit scheiden diese Verfahren als "technische Maßnahme zur Verhinderung unautorisierter Kopien" von vornherein aus.
Ich kenne mich in Urheberrecht wenig aus, aber mein Gefühl sagt, dass legal anders ist.
Da du aber jetzt nicht mehr nur als Individuum sprichst, sondern als Moderator von Nirn.de, kannst du dir den Luxus einer gänzlich freien Meinungsäußerung nicht mehr leisten. Du musst also noch viel mehr aufpassen, als ich, dass du nichts "falsches" behauptest. Kannst du zweifelsfrei sagen, dass meine Anleitung illegal ist?
Wohl nicht, sonst wäre dieser Beitrag schon lange gelöscht worden. Dass du das mit gemischten Gefühlen siehst, steht dir natürlich frei. Auch, das in diesem Forum zu äußern. Du darfst allerdings nicht vergessen, dass du jetzt Moderator bist - und deine Worte ein ganz anderes Gewicht haben, als die eines einfachen Mitglieds, das nur seine Meinung äußert. Man kann deine Bedenken ganz leicht so interpretieren, dass
"Nirn.de das Umwandeln der Musik zum Eigengebrauch für Illegal hält."Damit kriminalisierst du mich und jeden, der mein obiges Programm bisher genutzt hat, ohne das auf eine fundierte Grundlage zu stellen. Das finde ich persönlich noch viel fataler, als wenn jemand meine Anleitung für einen Freibrief hält. Besonders, wenn du dich, wie du selbst sagst, auf dem Gebiet gar nicht auskennst.
- Hanrok