Ich würde dir Recht geben, wenn es sich um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln würde, denn diese entfalten eine Bindungswirkung für die gesamte Staatsgewalt (wörtlich "Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden", § 31 Abs. 1 BVerfGG) und haben z. T. sogar Gesetzeskraft (Abs. 2). Ansonsten kennt das deutsche Recht(sprechung)ssystem aber keine Präjudizen - das folgt aus der richterlichen Unabhängigkeit (normiert in Art. 97 Abs. 1 GG).
Im Übrigen entfaltet auch eine Entscheidung des BVerfGG nur insoweit Bindungswirkung, als die Sachverhalte gleich gelagert sind, was, wie ich oben angedeutet habe, m. E. nicht der Fall sein dürfte.
Zu Steam: Das mag sein, nichtsdestotrotz hat Steam selbst ja nichts davon, wenn die Weiterverkäufe unterbunden werden, oder? (außer eben die Gefahr, dass dann ggf. eine größere Konkurrenz entstehen könnte - gibts btw. eigentlich derzeit nennenswerte Alternativen zu Steam?)